Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.
Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.
Geschäftsverteilung Richter 2025
Grundlegender Geschäftsverteilungsplan der Richter ab 01.01.2025.